Rechtsanwältin Jessica Strey

Rechtsanwältin Jessica Strey

 Fachanwältin für Arbeitsrecht


Kosten

Rechtsanwältin Jessica Strey

 Kosten & allgemeine Fragen

1. Erstberatung und weitere Kosten
Das Ziel der Erstberatung ist eine  erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens. Ich möchte Sie in die Lage versetzen, zu entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten oder nicht. Eine rechtlich fundierte Beratung schafft häufig bereits Klarheit, zerstreut Bedenken und kann Ängste mindern. Häufig verhindert die rechtzeitige rechtliche Beratung, dass Fristen versäumt werden und rechtlich fundiert erwidert werden kann. Das falsche Vorgehen - vor allem in Kündigungsangelegenheiten - kann hingegen dazu führen, dass ihre Ansprüche völlig erlöschen. Konsequenz hieraus kann sein, dass die arbeitgeberseitige oder arbeitnehmerseitige ausgesprochene Kündigung wirkungslos ist bzw. eine anfänglich unwirksame Kündigung wirksam wird.  
  • Als Anwältin erbringe ich – auch schon mit der Erstberatung – eine Dienstleistung, die nach § 611 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vergütungspflichtig ist. Eine kostenlose Erstberatung ist aber auch deshalb nicht möglich, weil ich für meine Auskünfte hafte.
  • Für die Erstberatung werden die gesetzlichen Gebühren i.H.v. 190,00 Euro (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) fällig. Für Gewerbetreibende und Freiberufler gelten gesonderte Regelungen - hier wird die Vergütung individuell festgelegt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so trägt diese unter Umständen die Kosten der Erstberatung. 
  • Die Kosten der Erstberatung rechne ich dann auf meine folgende Tätigkeit an, wenn Sie mich im Anschluss an das Beratungsgespräch in selbiger Angelegenheit mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. 
Für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit besteht sodann die Möglichkeit die Vergütung individuell zu vereinbaren (sog. Vergütungsvereinbarung) oder sich im Sinne des § 612 Absatz 2 BGB an der üblichen Vergütung zu orientieren. Die übliche Vergütung regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei an den jeweiligen Gegenstandswert (den sog. Streitwert). 
2. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle anwaltlichen Kosten?
Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, geht häufig davon aus, bei allen juristischen Streitigkeiten umfassend versichert zu sein. Doch ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zeigt, dass eine Reihe von Leistungen nicht Teil des Versicherungsvertrages sind. Häufig sind Rechtsschutzversicherungen modularisiert und je nach dem, welches Modul Sie gewählt haben, sind Sie in dem jeweiligen Rechtsgebiet (Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht u.a.) versichert. Daher sollten Sie zunächst einmal mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abklären, ob diese für entstehenden Kosten aufkommt, gern übernehmen wir dies auch für Sie.
3. Wann sollte ich überhaupt einen Anwalt einschalten?
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Spezialisten für Verhandlungen. Das beschränkt sich nicht nur auf die gerichtlichen Verfahren, sondern insbesondere auch auf die außergerichtlichen Streitigkeiten sowie Vertragsverhandlungen.
  • Eine rechtliche Prüfung führt einerseits zu einer Kontrolle und Einordnung der jeweiligen Standpunkte und andererseits zu weiteren Argumenten, die für die Durchsetzung der eigenen Interessen verwendet werden können.
  • Mandantinnen und Mandanten profitieren auch hier enorm von unseren anwaltlichen Erfahrungen, da wir in der Regel eine Vielzahl vergleichbarer Fälle bereits bearbeitet haben. Die in der Anwaltspraxis übliche Vorgehensweise sowie die gesetzlichen Regelungen sind mir daher bekannt.
  • Die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes spart eigene Ressourcen. Wir können im Zweifel schneller und gezielter einschlägige Urteile recherchieren, zusammenstellen und auf dieser Grundlage fundierte Einschätzungen ermöglichen.
  • Zwar erbringe ich die Leistungen nicht kostenfrei, anderseits hilft meine Leistungen aber Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen, die regelmäßig gleichfalls Geldwert sind. Die anwaltliche Beratung erspart aber Ihnen vor allem aber auch eigenen (persönlichen und zeitlichen) Aufwand, den Sie für die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen betreiben müssten. Mitunter geht es auch nur noch um “Schadenbegrenzung”.
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