Fachanwältin für Arbeitsrecht
"Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann."
Norbert Blüm
Es ist daher mein Ziel, Sie individuell und umfassend zu beraten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu unterstützen.
Eine Auswahl arbeitsrechtlicher Themen, die meine Kanzlei
bearbeitet
Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu allen Problemen des Arbeitsrechts und Konsequenzen, die sich aus einer Kündigung ergeben. Gern berate ich Sie unter welchen Bedingungen und Umständen eine Kündigung rechtmäßig und wirksam ist und wann dies eben nicht der Fall ist.
Sie haben eine Kündigung erhalten:
Sie wurden gekündigt? Dann sollten Sie dringend prüfen lassen, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist. Ist dies nicht der Fall, kann mittels Erhebung einer Kündigungsschutzklage die unrechtmäßige Kündigung angegriffen werden. Sie wollen Sich gegen eine Kündigung wehren oder über Ihre Möglichkeiten aufklären lassen, dann kontaktieren Sie mich. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie zur Umsetzung Ihrer Interessen.
Bitte beachten Sie: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen.
Im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung oder eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages steht Ihnen möglicherweise eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu. Gern berate ich Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber wann eine Abfindung in welcher Höhe angemessen ist. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren.
Leider kommt es häufig vor, dass Abmahnungen rechtswidrig sind, da sie in formeller oder materieller Hinsicht Fehler aufweisen oder grundsätzlich nicht gerechtfertigt sind. Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bzgl. des Vorgehens und der Wirksamkeit von Abmahnungen.
Arbeitsverträge können sehr individuell ausgestaltet sein. Es ist jedoch nicht jede Ausgestaltung auch rechtlich zulässig. Gern prüfe ich für Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Arbeitsvertrages. Auf Wunsch gestalte ich Ihnen individuell maßgeschneiderte Arbeitsverträge oder überarbeite bereits bestehende Verträge.
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, steht Ihnen auf Wunsch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Wird Ihnen dieses verwehrt oder ist es Ihrer Meinung nach nicht positiv bzw. umfassend genug, dann sollten Sie sich wehren. Kommen Sie in der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber an Grenzen, dann biete ich Ihnen schnellen und umfassenden rechtlichen Beistand. Bedenken Sie: Ein schlechtes oder fehlendes Arbeitszeugnis ist immer auch ein bestehender Makel bei künftigen Bewerbungen.
Soll ein Anstellungsverhältnis beendet werden, kann eine Kündigung mittels Aufhebungsvertrag umgangen werden. Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu den Möglichkeiten und Problemen, die mit einem Aufhebungsvertrag einhergehen. Gern prüfe ich für Sie einen bereits vorliegenden Aufhebungsvertrag oder erstelle Ihnen einen solchen nach Ihren Wünschen. Bedenken Sie, dass ein Aufhebungsvertrag auch die Möglichkeit einer Abfindung beinhalten kann.
Mir ist bei der Beilegung eines "Streits" wichtig, dass beide Seiten längerfristig von der Einigung profitieren und „das Zusammenleben und die Zusammenarbeit“ wieder in gewohnte und harmonische Bahnen gelenkt wird. Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich jedoch nicht immer vollständig vermeiden. In diesen Fällen biete ich sowohl Arbeitgebern als auch der Arbeitnehmervertretung eine effektive und engagierte Prozessvertretung.
Sie sind Mitglied eines Betriebsrates oder einer anderen Arbeitnehmervertretung und benötigen juristische Unterstützung zum Abbau eines "Spannungsverhältnisses" zum Arbeitgeber, dann biete ich Ihnen meine fachliche und menschliche Unterstützung bei der Lösung dieses Problems an.
Sie sind Arbeitgeber und benötigen Beratung oder aktive Unterstützung bei der Beilegung eines "Konfliktes" im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitnehmervertretung, dann kontaktieren Sie mich. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie zur Lösung Ihrer Probleme.
Ausstehendes oder einbehaltenes Gehalt, Durchsetzen von Urlaubsansprüchen, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitsschutz, Bezüge zum Sozialrecht und Vieles mehr ...